| Evangelische Kirchengemeinde Flachslanden |
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des kirchlichen Friedhofes in Flachslanden (alter Friedhof)
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kurzzeitige Benutzung der Leichenhalle 30,- € Benutzung der Leichenhalle über Nacht 100,- €
Gebühren für Grabstätten (Liegezeit 20 Jahre):
Einzelgrab 200,- € Doppelgrab 400,- € Urnengrab 200,- €
Verlängerung der Nutzungsrechte pro Jahr:
Einzelgrab 20,- € Doppelgrab 20,- € Urnengrab 20,- €
Mögliche Verlängerungszeit: 5, 10 bzw. 20 Jahre Gebühr für die Einbringung einer Grabplatte nach Ablauf der Nutzungsrechte: jährlich 20,- € (Nutzungszeit mindestens 5 Jahre)
Kirchengemeindegrundgebühr 120,- €
Posaunenchor 120,- € Möglichkeit der Anbringen von Grabplatten auch nach Ablauf eines Grabes im alten Friedhof
Wenn die Liegezeit eines Grab abgelaufen ist, besteht nun die Möglichkeit, nach Abräumen des Grabes eine Grabplatte anbringen zu lassen, die an den bzw. die Verstorbene(n) erinnert.
Die Grabplatten sollen aus hellem Stein bestehen. Sie dürfen die Ausmaße von 0,50 m x 0,50 m Außenlänge nicht überschreiten. Inschriften müssen niveaugleich auf der Platte angebracht werden; sie dürfen nicht aufgesetzt oder erhaben sein. Sie müssen auf einem Fundament angebracht werden und soweit in den Boden gesenkt werden, dass sie mit der Oberkante die natürliche Bodenoberfläche nicht überragen. Sie sollen auf der Fläche des vorherigen Grabes angebracht werden.
Das Einbringen einer Grabplatte gilt zunächst für eine Nutzungszeit von mindestens fünf Jahren. Die Gebühr für die Einbringung der Grabplatte beträgt jährlich € 20,--. Sie ist für die gesamte Laufzeit im Voraus beim Pfarramt zu entrichten.
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