Evangelische Kirchengemeinde Flachslanden

      


 

Was tun, wenn....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was tun, wenn... ... Sie Ihr Kind taufen lassen möchten:

Die Eltern melden die Taufe beim Pfarrer an. Er bespricht in einem Taufgespräch alles Weitere mit ihnen. Taufen werden in unserer Kirchengemeinde in der Regel in einem eigenen Taufgottesdienst nach dem Hauptgottesdienst gefeiert. Es sollte ein evangelischer und/oder katholischer Pate zur Verfügung stehen, . Auch Erwachsene, die noch nicht getauft sind, können sich taufen lassen. Mit der Taufe wird man zunächst Mitglied unserer Kirche. Im Konfirmandenalter hat man dann Gelegenheit, zu der eigenen Taufe Ja zu sagen und sich bewusst zum Glauben an Jesus Christus zu entscheiden. Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen, versprechen Sie zugleich, Ihr Kind im christlichen Glauben erziehen zu wollen. Wir wollen Ihnen dabei gerne behilflich sein.

               

Mehr über Taufe                                       Taufspruch.de

 

                             ... Sie Ihr Kind konfirmieren lassen wollen:

Im Juni oder Juli werden alle evangelischen Eltern des betreffenden Jahrganges angeschrieben und zu einem Anmeldungstermin eingeladen. Selbstverständlich dürfen auch Kinder, die noch nicht getauft sind oder eine andere Konfession haben oder deren Eltern nicht Mitglied unserer Kirche sind, zur Konfirmation angemeldet werden. Das Kind ist in der Regel im 7. Schuljahr, wenn es zum Präparandenunterricht angemeldet wird. Die Konfirmation Ihres Kindes ist eine freiwillige Angelegenheit; niemand muss sich konfirmieren lassen. Wenn sich Ihr Kind auf die Konfirmandenzeit einlässt, sollte es auch wissen, dass Gottesdienstbesuch, Konfirmandenfreizeit und Konfirmandenunterricht verbindlich sind. Ziel der Konfirmandenzeit ist es, dass Ihr Kind den Glauben an Gott eigenständig vertritt und sich in der Gemeinde integriert. Bitte überlegen Sie es sich, ob Sie dies für Ihr Kind wünschen.

                           

Mehr über Konfirmation

 

... Sie eine kirchliche Trauung wünschen:

 

Das Brautpaar meldet die Trauung beim Pfarrer an. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig (am besten mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Termin!) mit dem Pfarrer in Verbindung. Die Terminabsprache sollte mit dem Pfarrer erfolgen, noch bevor Sie das Gasthaus fest gebucht haben, damit sicher gestellt ist, dass an dem gewünschten Termin die Hochzeit überhaupt stattfinden kann. Wenn Sie sich mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, wird er mit Ihnen zunächst den Termin eines Traugespräches festlegen. In diesem Traugespräch werden alle Details der kirchlichen Trauung genau besprochen. Ökumenische Trauungen sind durchaus möglich. D.h. wenn es gewünscht wird, beteiligt sich der evangelische Pfarrer an der kirchlichen Trauung, wenn sie in einer katholischen Kirche stattfindet. Umgekehrt ist es durchaus möglich, dass der katholische Partner seinen katholischen Pfarrer zur kirchlichen Trauung in der evangelischen Kirche mitbringen kann.

                                               

Mehr über kirchliche Trauung

 

Was tun, wenn... ... Sie eine kirchliche Beerdigung wünschen:

 

Anspruch auf eine evangelische Beerdigung haben grundsätzlich alle, die Mitglied der evangelischen Kirche sind. Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben keinen Anspruch auf kirchliche Beerdigung. Aus seelsorgerlichen Gründen, um der Angehörigen willen, sind Ausnahmen einer kirchlichen Bestattung Ausgetretener möglich. Jedoch handelt es sich wirklich nur um Ausnahmen. Bei Unsicherheiten klären Sie bitte schon zu Lebzeiten, ob eine kirchliche Beerdigung überhaupt möglich ist. Der Ablauf der Beerdigung wird in einem Gespräch mit dem Pfarrer besprochen. Gerne möchten wir die Angehörigen auf ihrem schweren Weg begleiten.

                  

Mehr über die kirchliche Bestattung

 

... Sie einen Besuch des Pfarrers wünschen:

Laden Sie Ihren Pfarrer einfach ein. Er wird gerne zu Ihnen kommen, sobald es zeitlich möglich ist. Bitte machen Sie ihn auch darauf aufmerksam, wenn ein Angehöriger von Ihnen im Krankenhaus liegen sollte und gerne vom Gemeindepfarrer besucht werden möchte.

 

 ... Sie Mitglied bei der evangelischen Kirche werden möchten:

Setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrer in Verbindung. Er wird dann mit Ihnen ein Gespräch führen und Ihnen Hilfestellung geben, sich im evangelischen Glauben wohl zu fühlen.

... Sie mehr über den evangelischen Glauben erfahren möchten:

Sie sind herzlich eingeladen, an einem Hauskreis teilzunehmen, in dem Christen miteinander die Bibel lesen und über Gott und unsere Welt sprechen. Die Kirchengemeinde bietet auch in unregelmäßigen Abständen ein Glaubensseminar an, in dem Sie sich völlig unverbindlich über das Wesen des evangelischen Glaubens informieren lassen können. Sie können sich auch an einzelne Gemeindeglieder wenden, die Ihnen sicher gerne etwas über ihren Glauben sagen möchten. Und natürlich können Sie sich auch an Ihren Gemeindepfarrer wenden.

              

Mehr über den evangelischen Glauben

 

Was tun, wenn... ... Sie Fragen, Probleme oder Anregungen haben:

Ihr Gemeindepfarrer  steht Ihnen gerne mit Rat und Tat, auch seelsorgerlicher Art, zur Verfügung. Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch suchen, bin ich jederzeit ansprechbar für Sie. Ich bin gerne bereit, zu Ihnen zu kommen, mit Ihnen zu reden, und, wenn Sie möchten, mit Ihnen oder für Sie zu beten. Seelsorgerliche Anliegen haben für mich Vorrang. Übrigens gibt es auch bei uns Evangelischen die Möglichkeit der Einzelbeichte. Unter dem Siegel der seelsorgerlichen Verschwiegenheit und des Beichtgeheimnisses können Menschen vor dem Angesicht Gottes aussprechen, was sie belastet und werden im Namen Gottes davon freigesprochen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es besteht keine Beichtpflicht bei uns Evangelischen, sondern die Freiheit, bei Dingen, die einem über den Kopf wachsen, einen Seelsorger aufzusuchen.

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zuletzt aktualisiert
am 28.06.11