Kirchlicher Friedhof

Der Friedhof ist als Ort, an dem unsere Verstorbenen bestattet werden, ein Ort der Erinnerung und Besinnung, der Ruhe, der Trauer und des Trostes.
 

Rechtsgrundlage

Das bayerische Bestattungsgesetz bestimmt, dass Träger eines Friedhofs eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein muss. Deshalb gibt es in Bayern grundsätzlich nur Friedhöfe der Gemeinden, der Kirchen und derjenigen Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen.

Kirchlicher Friedhof in der Pfarrstraße 1

Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Flachslanden, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, hat ein verfassungsmäßiges Recht, einen Friedhof zu errichten und zu unterhalten. Von diesem Recht hat die Kirchengemeinde so lange Gebrauch gemacht, bis die Belegungskapazität so gut wie ausgeschöpft war. Nachdem die Überlegung nach einer Erweiterung aber damals am passenden Grundstück scheiterte, war klar, dass eine Ausweitung der Friedhofsfläche inmitten von Flachslanden unmöglich war.
Da wie oben beschrieben der Betrieb eines Friedhofs grundsätzlich eine gemeindliche Pflichtaufgabe ist und von Seiten der Kirche nur eine freiwillige Sache, übernahm ab diesem Zeitpunkt die Kommune ihre Verpflichtung. Der kommunale Friedhof befindet sich in der Rosenbacher Straße.

Das heißt aber nicht, dass der kirchliche Friedhof geschlossen ist, denn es gibt noch eine "Übergangsregelung".
Bei Ehegatten und Lebensgefährten, also diejenigen, die sich ein Doppelgrab durch die Entrichtung der Gebühr für das Nutzungsrecht gesichert haben, haben das Recht, wenn sie selbst versterben, sich in der Doppelgrabstätte bestatten zu lassen.
 

Gebühren für den Kirchlichen Friedhof:

Verlängerungsgebühren der Nutzungsrechte pro Jahr

Kurzzeitige Benutzung der kirchlichen Leichenhalle     30,- €
Benutzung der Leichenhalle über Nacht     100,- €
Grundgebühren der Kirchengemeinde     120,- €
Posaunenchor bei der Bestattungsfeier     120,- €
       
Verlängerung der Nutzungsrechte pro Jahr      20,- €
  5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
Einzelgrab 50,- € 100,- € 200,- €
Doppelgrab  100,- € 200,- € 400,- €
Urnengrab 100,- € 400,- € 400,- €


Die Ruhefrist für Erd- und Urnengräber wurde auf 20 Jahre festgelegt.
Wenn die Liegezeit eines Grabes abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr, das Nutzungsrecht an der Grabstätte zu verlängern, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes auf Verlängerung dies im Pfarramt Flachslanden beantragt und dies der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt.

 

Informationen zur anstehenden Umgestaltung unseres Friedhofs 

 

Warum wird der Friedhof überhaupt umgestaltet?

Auf unserem kirchlichen Friedhof darf auf Anordnung des Gesundheitsamtes langfristig nicht mehr bestattet werden – deshalb ist eine neue Nutzung der Fläche nötig! Der Grund dafür ist ein Bodengutachten, denn die Bodenverhältnisse sind mittlerweile ungünstig, sodass Leichname in der üblichen Ruhezeit nicht mehr vollständig vergehen. So dürfen seit ca. 20 Jahren nur noch Ehepartner von bereits hier Bestatteten auf dem alten Friedhof beerdigt werden. Das führt dazu, dass die Fläche nur noch ca. 30 Jahre als „richtiger“ Friedhof in Betrieb sein wird – bereits jetzt sind große Lücken vorhanden, da in den letzten Jahren viele Gräber aufgelöst wurden.

Wie wird umgestaltet?

Die Fläche soll ein kleiner Park werden - eine grüne Ortsmitte mit hoher Aufenthaltsqualität. Es soll Platz sein für unterschiedliche Nutzungen wie Gottesdienste im Freien, Gedenken und Einkehr, Aufenthalt und Erholung.

Einige Bausteine sind:

- eine möglichst barrierefreie Gestaltung mit glattem Pflasterbelag,

- viel Schatten durch Bäume und eine Pergola,

- ein kleiner Brunnen

- eine schöne, aber pflegeleichte Bepflanzung

- Förderung von Insekten und Artenvielfalt durch einen naturnahen
  Wiesenbereich

- Tafeln, die über geschichtliche Hintergründe informieren

Besonders wichtig ist uns dabei, dass der Besucher bemerken soll, dass er sich auf einem Friedhof befindet. Das Gedenken an Verstorbene soll weiterhin im Vordergrund stehen. Noch bestehende Gräber werden in die Gestaltung integriert – sie gehören ja schließlich dorthin!

Was passiert mit den Gräbern?

Hier gibt es eine einfache Antwort: Nichts!

Der Friedhof ist ein Friedhof und wird auch immer ein Friedhof bleiben. Das heißt, dass alle Gräber so lange bestehen, wie die Angehörigen dies möchten. Bitte fühlen Sie sich durch die Umgestaltung nicht gedrängt, Gräber vor dem Auslaufen der Ruhezeit aufzulösen!

Für die Gestaltung der Grabstelle sind Angehörige nun freier als noch vor einigen Jahren: früher wurde auf ein einheitliches Bild des gesamten Friedhofes geachtet, hierfür waren teilweise enge Vorgaben nötig, wie die Grabstelle gestaltet werden sollte. Da ab nächstem Jahr aber sowieso alles etwas anders aussehen wird, ist dies nun nicht mehr der Fall: Angehörige können jetzt zum Beispiel die Beetfläche vor dem Grabstein verkleinern oder komplett/teilweise in eine Blumenwiese umwandeln.